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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Float Spa / Hypoxi
  1. Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Mietvertrages. Geänderte oder ergänzende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.Die Mitgliedschaft bei Float
  2. Spa / Hypoxi wird für 6 oder 12 Monate geschlossen. Sie verlängert sich automatisch um die Laufzeit solange nicht vorher seitens einer Vertragspartei die Kündigung fristgemäß erklärt wird.
  3. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende. Die Kündigung des Vertrages hat von beiden Seiten schriftlich zu erfolgen ( nicht per E-Mail ), wobei für die Rechtzeitigkeit der Kündigung jeweils auf den Zugang der Kündigung ankommt.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens am fünften des Monats abgebucht bzw. muss per Dauerauftrag auf dem Geschäftskonto von Float Spa eingegangen sein.
  5. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass Float Spa / Hypoxi München für Mahnungen aufgrund fälliger Ansprüche Kosten in Höhe von 5,00 Euro erhebt. Bankgebühren für zurückgewiesene Abbuchungsaufträge werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  6. Das Mitglied ist ohne Erlaubnis der Firma Float Spa / Hypoxi München nicht berechtigt, den Vertrag und/oder einzelne Ansprüche hieraus auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen.
  7. Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde und Vorlage der behördlichen Abmeldebestätigung, kann der Vertrag durch das Mitglied mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats, indem die Kündigung eingegangen ist, gekündigt werden. Wird der Vertrag vorzeitig durch eine außerordentliche Kündigung beendet, so werden aufgrund dieser Kündigung die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge nachträglich angepasst. Je nachdem wie lange der Vertrag dann tatsächlich ( entgegen der vertraglichen Vereinbarung ) lief, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge nach berechnet, die dann für die tatsächliche Laufzeit gemäß Preisliste gelten. Soweit das Mitglied aus anderen in seiner Person liegenden Gründen an der Nutzung der ihm durch diesen Vertrag gegebenen Möglichkeiten verhindert ist, wird es hierdurch nicht in der Verpflichtung, den Monatsbeitrag zu zahlen, befreit. Soweit die Verhinderung auf Krankheit beruht, gilt in Abweichung des Vorstehendes folgendes: Bei Unterbrechung der Vertragslaufzeit aufgrund einer nachgewiesenen Sportunfähigkeit (Attest) ist der Beitrag weiter zu bezahlen. Diese Unterbrechung wird am Ende der Vertragslaufzeit angehängt. Dies ist mittels eines ärztlichen Attestes spätestens 2 Wochen nach der Krankschreibung zu belegen. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich automatisch um die Weise.nachgewiesenen Dauer der Verhinderung.
  8. Die Geschäftsräume von Float Spa / Hypoxi München dürfen innerhalb des Stadtgebietes von München aus begründeten Anlass verlegt werden. Hieraus folgt für das Mitglied insbesondere kein außerordentliches Kündigungsrecht.
  9. Das Mitglied ist verpflichtet, Float Spa / Hypoxi München jede Änderung des Wohnsitzes sofort mitzuteilen. Nimmt das Mitglied am Lastschriftverfahren teil, ist es ebenfalls verpflichtet, eine Änderung der Bankverbindung mitzuteilen. Bei Angabe einer falschen Bankverbindung trägt das Mitglied di anfallenden Bankgebühren.
  10. Für den Fall des schuldhaften Verzuges mit mindestens zwei Monatsbeiträgen, wird das gesamte Nutzungsentgelt für die Vertragslaufzeit zur sofortigen Zahlung fällig. Dem Mitglied obliegt der Beweis des Verschulden. Klargestellt wird, dass der Zahlungsverzug ohne Mahnung eintritt, nämlich bereits mit Nichtzahlung des jeweilig fälligen Monatsbeitrages – auch durch zurückgegebene Lastschrift oder stornierten Zahlungsauftrag. Nach ihrer Wahl ist die Firma Float Spa / Hypoxi München auch dann berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne die Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  11. Das Mitglied hat die Anwendungsbestimmungen für Float Spa und Hypoxi zur Kenntnis genommen und trägt selber Sorge und Verantwortung dafür, dass es gesundheitlich (physisch und psychisch) zur Inanspruchnahme des FloatSpa-Tanks / Hypoxi-Geräte tauglich ist. Sollte dies tatsächlich nicht der Fall sein, so trägt das Mitglied das Risiko für etwaige Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
  12. Ist das Mitglied aus in seiner Person liegenden Gründen nicht in der Lage, den vereinbarten Trainingstermin wahrzunehmen, so ist er verpflichtet, dies Float Spa / Hypoxi München während der Geschäftszeiten des vorhergehenden Tages mitzuteilen. Andernfalls ist Float Spa / Hypoxi München berechtigt, den Termin so zu behandeln, als ob er wahrgenommen wäre.
  13. Für Verlust von Wertgegenständen wird nicht gehaftet. Für Schäden, die auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten beruhen haftet der Nutzer der Float Spa-Einrichtung. Eine Haftung des Betreibers für Schäden, die sich das Mitglied bzw. der Nutzer der Float Spa-Einrichtung aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Einrichtung und Geräte zuzieht ist ausgeschlossen, soweit die Schäden auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten beruhen.
  14. Sämtliche Einrichtungen werden innerhalb der durch besonderen Aushang bzw. Prospekt festgelegten Öffnungszeiten und Leistungsbeschreibungen zur Verfügung gestellt. Aus begründetem Anlass, wie insbesondere Zeitumstellung sowie Reparaturarbeiten, allgemeine Instandsetzung etc. behält sich Float Spa / Hypoxi München die Änderung der Öffnungszeiten oder – soweit unerlässlich – eine vorrübergehende (Teil-)Schließung ihrer Einrichtung vor.
  15. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.